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Landgericht Paderborn, 1 T 29/26

Datum:
09.06.2026
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 T 29/26
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2026:0609.1T29.26.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 27.04.2026 wird die Kostengrundentscheidung des Schluss-Anerkenntnisurteils des Amtsgerichts Lippstadt vom 15.04.2026 dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits, soweit diese durch die Inanspruchnahme der Beklagten zu 2) entstanden sind, der Beklagten zu 2) auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu 2) zu tragen.

 
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