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Landgericht Paderborn, 4 O 400/19

Datum:
10.05.2021
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 400/19
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2021:0510.4O400.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld i.H.v. 13.000 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2019.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden, letztere soweit sie nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung entstehen und nicht vorsehbar sind, aus dem Unfallereignis vom 04.12.2018 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht kraft Gesetzes auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 25 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2019.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 69% und die Beklagte zu 31%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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