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Landgericht Paderborn, 2 O 380/20

Datum:
26.02.2021
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
2 O 380/20
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2021:0226.2O380.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

dem Kläger Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses sowie des Ergänzungsnachlasses des am … verstorbenen Herrn X durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses, das im Einzelnen umfasst:

- alle beim Erbfall vorhandenen Sachen und Forderungen nebst Angabe der wertrelevanten Faktoren, Bankguthaben, Bargeld, Versicherungsforderungen, Schließfächer mit Inhaltsbeschreibung, Unternehmensbeteiligungen, Erwerbsgeschäfte,

- alle beim Erbfall vorhandenen Verbindlichkeiten, alle Schenkungen und Anstandsschenkungen, die der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Ableben am … gewährt hat, einschließlich Schenkungen auf den Todesfall sowie Zuwendungen, die einem Dritten außerhalb des Nachlasses zufließen, insbesondere Lebensversicherungsansprüche, wenn ein Bezugsberechtigter genannt war,

- alle Schenkungen ohne zeitliche Begrenzung, die der Erblasser unter Nießbrauchs- und Wohnrechtsvorbehalten oder ähnlichen Nutzungsvorbehalten gewährt hat,

- alle Schenkungen / ehebedingte Zuwendungen ohne zeitliche Begrenzung, die der Erblasser an die Beklagte während der Ehezeit gewährt hat.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3000 € vorläufig vollstreckbar.

 
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