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Landgericht Paderborn, 4 O 43/20

Datum:
16.07.2020
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 43/20
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2020:0716.4O43.20.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 35.405,64 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Audi Q7 3.0 TDI, FIN: ….

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Ziffer 1 genannten Pkws in Annahmeverzug befindet.

3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.590,91 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger und die Beklagte zu 1) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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