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Landgericht Paderborn, 3 O 239/20

Datum:
25.11.2020
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 239/20
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2020:1125.3O239.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerseite 35.047,32 €, sowie Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 31.07.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A6  Avant 3.0 TDI, Fahrzeug-Ident.-Nr. …

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Entgegennahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von  1.590,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 31.07.2020 für die außergerichtliche anwaltliche Rechtsverfolgung zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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