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Landgericht Paderborn, 4 O 433/18

Datum:
07.06.2019
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 433/18
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2019:0607.4O433.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.355,96 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 07.11.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Passat Variant 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … mit dem amtlichen Kennzeichen …, dessen Rückübereignung und Rückgabe der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der zugehörigen Fahrzeugschlüssel.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeugs befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 958,19 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 21.12.2018 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 42 % und die Beklagte 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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