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Landgericht Paderborn, 3 O 481/18

Datum:
03.06.2019
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 481/18
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2019:0603.3O481.18.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.627,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem von der Klägerin gezeichneten Vertrag hinsichtlich der ... GmbH, Vertrag zur Nummer 30102E02.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten ... entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 517,44 € freizustellen.

Es wird festgestellt, dass die vorgenannten Zahlungsansprüche aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung des Beklagten herrühren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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