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Landgericht Paderborn, 3 O 447/18

Datum:
13.02.2019
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 447/18
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2019:0213.3O447.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.747,67 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2018 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des VW Touran, 2,0 TDI Highline DSG, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer …, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten PKW VW Touran, 2,0 TDI Highline DSG, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 691,33 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22% und die Beklagte zu 78%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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