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Landgericht Paderborn, 2 O 152/19

Datum:
22.11.2019
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 152/19
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2019:1122.2O152.19.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen und immateriellen Schäden aus Anlass des Unfalls des Klägers vom … im I, zu ersetzen, soweit diese Schäden durch den am 01.06.2015 geborenen Wallach, belgisches Warmblut, Lebensnummer …., verursacht wurden und ein Forderungsübergang an Dritte nicht erfolgt, und zwar unter Berücksichtigung einer Mitverschuldensquote von 50 %.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 455,41 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsvergütung nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.04.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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