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Landgericht Paderborn, 3 O 215/18

Datum:
23.08.2018
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 215/18
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2018:0823.3O215.18.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf bis zu 25.000 € festgesetzt.

 
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1.              festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihm alle Schäden zu ersetzen, die aus der Falschberatung hinsichtlich der Vermittlung des Berufsunfähigkeitsvertrags mit der U Versicherung mit der Vertragsnummer … entstehen könnten.

2.              den Beklagten zu verurteilen, ihm die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 669,49 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

3.              festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, auf die durch ihn einzuzahlenden Gerichtskosten Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, hilfsweise i.H.v. 4 %, seit dem Zeitpunkt der Einzahlung der Gerichtskosten bis zum Tag des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrags nach Maßgabe der ausgeurteilten Kostenquote zu zahlen.

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I.                

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1.               

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b)              

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c)               

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2.               

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II.              

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