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Landgericht Paderborn, 2 O 6/18

Datum:
08.05.2018
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 6/18
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2018:0508.2O6.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.737,02 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2,0 l TDI, FIN: ….

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den weiteren Raten aus dem Darlehensvertrag Nr. … der W, freizustellen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des  genannten PKW im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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