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Landgericht Paderborn, 2 O 282/17

Datum:
06.03.2018
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 282/17
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2018:0306.2O282.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, folgende Erklärung abzugeben:

Hiermit bewillige ich die Rückauflassung des Grundstücks Gemarkung I, Flur 5, Flurstück 115, Landwirtschaftsfläche, Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Wasserfläche, Verkehrsfläche P zur Größe von 8 ha 45 ar 85 qm, eingetragen im Grundbuch von I Blatt 2097 an den Kläger, Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 200.000,00 €.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Kaufpreises i.H.v. 200.000,00 € in Verzug befindet.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 220.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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