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Landgericht Paderborn, 5 T 234/17

Datum:
09.08.2017
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 T 234/17
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2017:0809.5T234.17.00
 
Tenor:

1.

Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 03.07.2017 (Az.: 11 XIV (B) 112/17) wird aufgehoben.

2.

Der Betroffene ist aus der Abschiebehaft zu entlassen.

3.

Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden dem Hochsauerlandkreis auferlegt.

4.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
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