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Landgericht Paderborn, 5 T 186/17

Datum:
25.07.2017
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 T 186/17
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2017:0725.5T186.17.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 19.06.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.06.2017 und seinen Antrag vom 29.06.2017 wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen angeordnete Sicherungshaft diesen in der Zeit vom 04.05.2017 bis zum 08.06.2017 in seinen Rechten verletzt hat.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Stadt L auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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