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Landgericht Paderborn, 4 O 337/16

Datum:
10.04.2017
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 337/16
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2017:0410.4O337.16.00
 
Schlagworte:
Rückübereignung eines Fahrzeuges
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.491,04 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Skoda Yeti TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ….

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger 11 % und die Beklagte 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

 
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