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Landgericht Paderborn, 3 O 375/16

Datum:
31.08.2017
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 375/16
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2017:0831.3O375.16.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerpartei von den Kosten in Höhe von 958,19 € freizustellen, die durch die Fertigung des Stichentscheids zum Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer … durch die T Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entstanden sind hinsichtlich des Deckungsschutzes für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund des Kaufvertrags mit der U über einen VW Tiguan „Life“ 4Motion 2,0 TDI 103 kw (140 PS), FIN: … sowie von Ansprüchen aus der Anfechtung dieses Kaufvertrages wegen einer arglistigen Täuschung der Klägerpartei gegenüber der U und hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen der Klägerpartei gegenüber der W.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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