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Landgericht Paderborn, 4 O 53/15

Datum:
11.04.2016
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 53/15
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2016:0411.4O53.15.00
 
Leitsätze:

Rückübereignung eines Fahrzeuges

 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 14.12.2015 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 36.993,200 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs der Marke Porsche Typ 911993 Cabrio, Id- Nr. … zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.952,55 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen darf der Kläger die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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