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Landgericht Paderborn, 4 O 308/15

Datum:
21.01.2016
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 308/15
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2016:0121.4O308.15.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 856,87 € zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2015.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner den weiteren aus dem Verkehrsunfall vom 09.06.2015 gegen 09:10 Uhr in der Abfahrt Paderborn-Elsen der BAB 33 (Fahrtrichtung Bielefeld) entstehenden *1) Schaden zu ersetzen, soweit dieser nicht auf Dritte übergeht.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 23.09.2015 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 65% dem Kläger und zu 35% den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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