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Landgericht Paderborn, 5 S 25/15

Datum:
26.08.2015
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 25/15
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2015:0826.5S25.15.00
 
Schlagworte:
Sachverständigenkosten
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.02.2015 erlassene Urteil des Amtsgerichts Paderborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 67,24 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2014 sowie 75,20 Euro vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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