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Landgericht Paderborn, 2 S 4/15

Datum:
23.10.2015
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 4/15
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2015:1023.2S4.15.00
 
Schlagworte:
Treibjagd
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.03.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lippstadt unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 603,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Teilbetrag in Höhe von 390,78 EUR seit dem 20.02.2014 bis zum 24.11.2014 und aus einem Betrag in Höhe von 603,28 EUR seit dem 25.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) werden die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin dieser selbst und dem Beklagten zu 1) jeweils zur Hälfte auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin. Der Beklagte zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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