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Landgericht Paderborn, 01 Qs 62/15

Datum:
03.06.2015
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
1. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
01 Qs 62/15
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2015:0603.01QS62.15.00
 
Tenor:

wird festgestellt, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 2.4.2015 rechtswidrig war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.

 
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