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Landgericht Paderborn, 5 S 65/14

Datum:
26.11.2014
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 65/14
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2014:1126.5S65.14.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.06.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Paderborn – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.129,04 € sowie 155,30 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2013 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen für den Zeitraum bis zum 26.11.2014 die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%. Die Kosten der Berufungsinstanz für den Zeitraum ab dem 26.11.2014 trägt die Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin in erster Instanz tragen die Klägerin zu 15% und im Übrigen die Streithelferin selbst. Die zweitinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt für den Zeitraum bis zum 26.11.2014 die Klägerin zu 15%. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre außergerichtlichen zweitinstanzlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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