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Landgericht Paderborn, 4 O 352/12

Datum:
08.01.2014
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 352/12
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2014:0108.4O352.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte

          gegen die Insolvenzverwalterin Q aus dem Vertrag mit der

           Q Nr. 090300PKL 008 17.675,00 € nebst Zinsen in Höhe

           von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.10.2012 zu zahlen.

           Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte

           aus der Beteiligung an der B,

           Beteiligungs-Nr. AGP 100859 3.040,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5

           Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.10.2012 zu zahlen.

           Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte

           aus der Lebensversicherung bei der A der Nr.

           01FV-7319321/3 10.920,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

           über dem Basiszins seit dem 08.10.2012 zu zahlen.

           Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Ansprüchen der B

           Beteiligungs-Nr. AGP100859, sowie der

           A mit der Nr. 01FV-7319321/3 freizustellen.

           Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

           Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

           Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

           beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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