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Landgericht Paderborn, 4 O 221/13

Datum:
25.08.2014
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 O 221/13
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2014:0825.4O221.13.00
 
Tenor:

sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Paderborn vom 21.07.2014 von den Klägern an Kosten

gesamtschuldnerisch

1.493,05 Euro - eintausendvierhundertdreiundneunzig Euro und fünf Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25.07.2014

an die Beklagte zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.

 
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