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Landgericht Paderborn, 5 T 242/13

Datum:
18.07.2013
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
Beschwerdekammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 T 242/13
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2013:0718.5T242.13.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Gerichtsvollziehers ... vom 9.7.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 2.7.2013 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung sowie der Nichtabhilfeentscheidung vom 12.7.2013 zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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