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Landgericht Paderborn, 5 T 283/12

Datum:
11.09.2012
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 T 283/12
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2012:0911.5T283.12.00
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt zu Aktenzeichen 16  M 1852/12 vom 20.07.2012 wird aufgehoben.

Das Amtsgericht Lippstadt wird angewiesen, den Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht aus den Gründen seiner bisherigen ablehnenden Entscheidung zurückzuweisen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

 
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