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Landgericht Paderborn, 01 KLs 5/12

Datum:
20.03.2012
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
1. große Strafkammer als Jugendschutzkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
01 KLs 5/12
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2012:0320.01KLS5.12.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen und wegen Nötigung in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage.

Die Gebühr für das Revisionsverfahren wird um ¼ reduziert. Seine notwendigen Auslagen für das Revisionsverfahren trägt der Angeklagte zu 3/4, zu ¼ trägt diese die Staatskasse.

 
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