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Landgericht Paderborn, 4 O 442/10

Datum:
13.04.2011
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 442/10
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2011:0413.4O442.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 26.773,03 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.07.2009 zu zahlen.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger von möglichen Ansprüchen aus der mittelbaren Beteiligung an der …… Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Beteiligungs-Nr. …., i. H. v. nominal 30.000,00 DM, freizustellen,

jeweils Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte aus der mittelbaren Beteiligung an der ….. Nr. …. „…..“ …. Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Beteiligungs-Nr. ……, i. H. v. nominal 30.000,00 DM.

Die Beklagte zu 1) wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.376,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.01.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme der Übertragung aller Rechte aus der mittelbaren Beteiligung an der …… …. mbH & Co. KG, Beteiligungs-Nr. ….. in Verzug befinden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte zu 1) 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 1) zu 2/3.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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