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Landgericht Paderborn, 4 O 140/11

Datum:
10.11.2011
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 140/11
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2011:1110.4O140.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, im Wege des Kostenvorschusses an die Kläger Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 14.900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die den Kostenvorschuss übersteigenden Mängelbeseitigungskosten bezüglich der fehlerhaften Rohrverbindungen der Warmwasserinstallation im Hause W-Weg, T der Kläger zu tragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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