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Landgericht Paderborn, 2 O 319/10

Datum:
05.08.2011
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
2 O 319/10
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2011:0805.2O319.10.00
 
Tenor:

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 6 % und der Beklagte zu 94 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages vor der Vollstreckung leistet.

 
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