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Landgericht Paderborn, 5 T 207/09

Datum:
01.03.2010
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
Beschwerdekammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 T 207/09
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2010:0301.5T207.09.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandswert von 2.500,00 € zurückgewiesen.

Der Beteiligten zu 2) wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt …… Prozesskostenhilfe bewilligt.

Ihr wird auferlegt, monatliche Raten in Höhe von 115,00 € zu zahlen.

Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird auf seine Kosten nach einem Gegenstandswert von 29.000,00 € zurückgewiesen.

Hinsichtlich beider Beschwerden wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.

 
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