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Landgericht Paderborn, 3 O 242/10

Datum:
08.12.2010
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 242/10
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2010:1208.3O242.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.617,51 € (in Worten: fünfunddreißgtausendsechshundertsiebzehn 51/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 21.04.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01.07.2010 monatlich jeweils bis zum 3. eines Monats 380,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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