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Landgericht Paderborn, 4 O 188/09

Datum:
25.11.2009
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 188/09
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2009:1125.4O188.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.270,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 2.260,00 Euro seit dem 30.1.2009 und aus 10,45 Euro seit dem 15.5.2009 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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