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Landgericht Paderborn, 3 O 111/09

Datum:
30.11.2009
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 111/09
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2009:1130.3O111.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59.500,00 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 27.02.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig Vollstreckbar.

 
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