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Landgericht Paderborn, 2 O 485/07

Datum:
24.02.2009
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 485/07
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2009:0224.2O485.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.347,25 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30. September 2007 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 16.689,75 Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Beseitigung folgender Mängel an dem Anwesen B, M entsprechend den Feststellungen des Gutachtens des Sachverständigen Dipl. Ingenieur M vom 20.01.2009 und seinen Ergänzungen im Termin vom 24.02.2002:

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 30 % die Klägerin und zu 70 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.

 
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