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Landgericht Paderborn, 4 O 595/06

Datum:
14.01.2008
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 595/06
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2008:0114.4O595.06.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 20.02.2007 werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 23.530,27 € (i. W. dreiundzwanzigtausendfünfhundertdreißig 27/100 Euro), die Beklagten zu 2-6) und 8-10) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2007, die Beklagte zu 7) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2007 und die Beklagte zu 1) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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