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Landgericht Paderborn, 4 O 4/06

Datum:
25.06.2008
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 4/06
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2008:0625.4O4.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.000,-- € (i.W.: vierzigtausend Eu-ro) nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 21.02.2006 zu zah-len.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr aus der Fehlbehandlung in seinem Hause während des stationären Aufenthalts in der Zeit vom 02.11.1998 bis 11.12.1998 in Zukunft noch entsteht, soweit dieser Anspruch nicht auf andere Träger übergangen ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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