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Landgericht Paderborn, 2 O 384/06

Datum:
04.02.2008
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 384/06
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2008:0204.2O384.06.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner in die Klägerin 6.620,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.08.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin zukünftige materielle Schäden, die ihr aus dem Unfallereignis am 16.05.2006 entstanden sind und deren Höhe noch nicht vorhersehbar ist, zu ersetzen, sofern die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 19 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 81 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leisten.

 
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