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Landgericht Paderborn, 2 O 124/07

Datum:
15.12.2008
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 124/07
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2008:1215.2O124.07.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten kein Wegerecht aufgrund einer eingetragenen Dienstbarkeit für die Nutzung der von ihnen im Rahmen des Neubaus des ... auf den Grundstücken der Gemarkung … neu erstellten Zufahrt an dem Grundstück der Klägerin Gemarkung … haben und daher dieses Grundstück der Klägerin nicht aufgrund einer Dienstbarkeit als Zufahrt zu den Grundstücken der Gemarkung … nutzen dürfen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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