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Landgericht Paderborn, 7 O 20/07

Datum:
03.04.2007
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 20/07
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2007:0403.7O20.07.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

 
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