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Landgericht Paderborn, 7 O 11/07

Datum:
20.03.2007
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 11/07
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2007:0320.7O11.07.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

 
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