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Landgericht Paderborn, 3 O 128/07

Datum:
09.08.2007
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 128/07
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2007:0809.3O128.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.125.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2007, sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 6.429,80 € zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages.

 
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