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Landgericht Paderborn, 1 Kls 61/07

Datum:
27.11.2007
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
1. große Strafkammer des Landgerichts Paderborn als Jugendkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Kls 61/07
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2007:1127.1KLS61.07.00
 
Tenor:

Der Angeklagte ... ... wird wegen Totschlags unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Paderborn vom 27.7.2006  - 21 Ls 230 Js 1520/05 AK 11/06 – zu einer einheitlichen Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Die Angeklagten ... ... und ... ... sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Der Angeklagte ... ... wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Gegen den Angeklagten ... ... wird ein Dauerarrest von vier Wochen verhängt, der unter Berücksichtigung der von ihm erlittenen Untersuchungshaft nicht vollstreckt wird.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen hat der Angeklagte ... ... zu tragen.

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten ... ... und ... ... Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

bzgl. ... ...: §§ 212, 213 StGB, 1, 3 JGG;

bzgl. ... ...: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, 25 Abs. 2 StGB;

bzgl. ... ...: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, 25 Abs. 2 StGB, 1, 3 JGG

 
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