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Landgericht Paderborn, 6 O 70/06

Datum:
28.11.2006
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 70/06
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2006:1128.6O70.06.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

 
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