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Landgericht Paderborn, 5 T 467/05

Datum:
26.01.2006
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
Beschwerdekammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 T 467/05
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2006:0126.5T467.05.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des ……. vom 04.12.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 30.11.2005 dahin abgeändert, dass dem … ……, für die Tätigkeit seines Mitarbeiters Herrn …. eine Vergütung in Höhe von 462,00 € für die Betreuung in der Zeit vom 01.07.2005 bis 30.09.2005 zu-steht.

Der Anspruch richtet sich wegen Mittellosigkeit des Betroffenen gegen die Landeskasse.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.

Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen.

 
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