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Landgericht Paderborn, 3 T 6/05

Datum:
11.10.2005
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
3. Beschwerdekammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 6/05
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2005:1011.3T6.05.00
 
Tenor:

Der Verwalter des Notariats des Notars a.D. Dr. x in M wird angewiesen, die Gebüh-ren für die unter Urkundenrolle-Nr.: 2/05 beurkundete Vorsorgevollmacht unter Zugrundelegung eines Geschäftswerts von 91.000,-- € neu zu berechnen.

Für die Notaritasgebühren zu der Urkunde Nr. 3/05 verbleibt es bei dem von dem Notar angenommenen Geschäftswert von 20.000,-- €.

 
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