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Landgericht Paderborn, 2 O 18/05

Datum:
29.07.2005
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 18/05
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2005:0729.2O18.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger einen Betrag i. H. v. 20.092,82 € nebst Zinsen i. H. v. 1,5% aus jeweils 342,00 € seit dem 30. eines jeden Monats beginnend mit dem 30.09.1998 und endend mit dem 28.11.2004 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Geschäftsanteile der Kläger an der ... und Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dieser Gesellschaftsbeteiligung.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Annahme der Abtretungserklärung der Gesellschaftsanteile der Kläger an der ... und Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche hieraus in Verzug befindet.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des beizutreibenden Betrages.

 
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