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Landgericht Paderborn, 5 KLs 20/03

Datum:
31.07.2003
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. große Strafkammer als Jugendschutzkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 KLs 20/03
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2003:0731.5KLS20.03.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in 120 Fällen, in 80 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat der Nebenklägerin die ihr entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

(§§ 174 Abs. 1 Nr. 2, 176 Abs. 1, 21, 52, 53,

56 StGB).

 
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