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Landgericht Paderborn, 5 S 110/02

Datum:
07.11.2002
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 110/02
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2002:1107.5S110.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Paderborn, 57 C 128/01
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juni 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 935,81 € -i.W.: Neunhundertfünfunddreißig 81/100 Euro- nebst 4 % Zinsen seit dem 06.12.2002 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 22 % dem Kläger und zu 78 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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