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Landgericht Paderborn, 2 0 351/01

Datum:
04.12.2001
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 0 351/01
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2001:1204.2.0.351.01.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 1.900 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Sicherheit kann auch durch unbefristete Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.

 
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